ivd, RDM, Berliner Volksbank

030 288 30 999
täglich 6:00 bis 22:00 Uhr


Schreiben Sie uns

Die Versorgungsansprüche und Versorgungsfreibeträge

Nicht alles muss versteuert werden.

Versorgungsansprüche sind zum Beispiel Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Hinterbliebenenrente, Versorgungsbezüge nach Beamtenrecht, Bezüge von berufsständischen Versorgungseinrichtungen.

Gesetzliche Versorgungsbezüge sind immer steuerfrei, was auch für Versorgungsbezüge nach Beamtenrecht oder Bezüge von berufsständischen Versorgungseinrichtungen gilt.

Zusätzlich zu den Freibeträgen der Erbschaftsteuer, steht Kindern und Ehegatten des Verstorbenen ein Versorgungsfreibetrag zu, der grundsätzlich nur dann zum Tragen kommen kann, wenn die Kinder oder der Ehegatte des Verstorbenen einen Anspruch wegen des Todesfalls auf Versorgungsbezüge haben.

Viele Versorgungsansprüche sind nicht erbschaftsteuerpflichtig, daher kommt für diese Ansprüche der Freibetrag nicht zum Tragen. Grundsätzlich sind Einkünfte aus privaten Versorgungsbezügen, die vom Verstorbenen herrühren, erbschaftsteuerpflichtig. Steuerpflichtige Bezüge können zum Beispiel Einkünfte aus der Lebensversicherung oder aus Geschäftsanteilen des Erblassers sein. Für diese Bezüge ist der Versorgungsfreibetrag von Bedeutung.

Der Gesetzgeber gewährt Kindern und Ehegatten des Erblassers für die steuerpflichtigen Versorgungsbezüge ein Versorgungsfreibetrag. Beim Ehegatten beläuft sich dieser Betrag auf 256.000,- EUR, bei Kindern liegt er gestaffelt zwischen 10.300,- und 52.000,- EUR. Falls dem Kind oder dem Gatten steuerfreie Versorgungsbezüge zustehen, werden diese vom Freibetrag abgezogen.

Kinder erhalten zusätzlich zum eigentlichen Freibetrag noch einen Versorgungsfreibetrag bei der Erbschaftsteuer, wenn der Erblasser ein biologisches Elternteil oder ein Teil der Adoptiveltern war. Die Höhe des Versorgungsfreibetrags bemisst sich am Alter des Kindes, das erben soll:


Alter des Kindes Versorgungsfreibetrag
bis 5 Jahre 52.000 €
6 bis 10 Jahre 41.000 €
11 bis 15 Jahre 30.700 €
16 bis 20 Jahre 20.500 €
21 bis 27 Jahre 10.300 €
Ehegatten 256.000 €

Finanzierungsservice

Los

Zinsrechner

Los

Kontakt

Los

Newsletter

Los
Kontakt
Logo TOP-Immobilien

Firmensitz Berlin-Spandau
Sandstr. 32
13593 Berlin
Telefon 030 / 288 30 999

Büro Strausberg
Telefon 03341 / 308 52 25

Büro Potsdam
Telefon 03382 / 74 11 555


Wir sind telefonisch erreichbar von 6:00 bis 22:00 Uhr an 7 Tagen der Woche.
Oder senden Sie uns eine Email.

Datenschutzeinstellungen

Für den funktionellen Betrieb unserer Website verwenden wir Cookies. Dazu zählen essentielle Cookies sowie solche, die uns bei der statistischen Auswertung der Website und der Vermarktung unserer Angebote helfen. Sie können hier selbst entscheiden, welche Cookie-Typen Sie zulassen möchten. Selbstverständlich können Ihre Sie Einwilligung jederzeit widerrufen, klicken Sie dazu bitte auf den Button "Cookie-Einstellungen" im Fuß der Website. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird hiervon nicht berührt. Mehr Informationen in unseren Datenschutzhinweisen.