Die Versorgungsansprüche und Versorgungsfreibeträge
Nicht alles muss versteuert werden.
Versorgungsansprüche sind zum Beispiel Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Hinterbliebenenrente, Versorgungsbezüge nach Beamtenrecht, Bezüge von berufsständischen Versorgungseinrichtungen.
Gesetzliche Versorgungsbezüge sind immer steuerfrei, was auch für Versorgungsbezüge nach Beamtenrecht oder Bezüge von berufsständischen Versorgungseinrichtungen gilt.
Zusätzlich zu den Freibeträgen der Erbschaftsteuer, steht Kindern und Ehegatten des Verstorbenen ein Versorgungsfreibetrag zu, der grundsätzlich nur dann zum Tragen kommen kann, wenn die Kinder oder der Ehegatte des Verstorbenen einen Anspruch wegen des Todesfalls auf Versorgungsbezüge haben.
Viele Versorgungsansprüche sind nicht erbschaftsteuerpflichtig, daher kommt für diese Ansprüche der Freibetrag nicht zum Tragen. Grundsätzlich sind Einkünfte aus privaten Versorgungsbezügen, die vom Verstorbenen herrühren, erbschaftsteuerpflichtig. Steuerpflichtige Bezüge können zum Beispiel Einkünfte aus der Lebensversicherung oder aus Geschäftsanteilen des Erblassers sein. Für diese Bezüge ist der Versorgungsfreibetrag von Bedeutung.
Der Gesetzgeber gewährt Kindern und Ehegatten des Erblassers für die steuerpflichtigen Versorgungsbezüge ein Versorgungsfreibetrag. Beim Ehegatten beläuft sich dieser Betrag auf 256.000,- EUR, bei Kindern liegt er gestaffelt zwischen 10.300,- und 52.000,- EUR. Falls dem Kind oder dem Gatten steuerfreie Versorgungsbezüge zustehen, werden diese vom Freibetrag abgezogen.
Kinder erhalten zusätzlich zum eigentlichen Freibetrag noch einen Versorgungsfreibetrag bei der Erbschaftsteuer, wenn der Erblasser ein biologisches Elternteil oder ein Teil der Adoptiveltern war. Die Höhe des Versorgungsfreibetrags bemisst sich am Alter des Kindes, das erben soll:
Alter des Kindes | Versorgungsfreibetrag |
bis 5 Jahre | 52.000 € |
6 bis 10 Jahre | 41.000 € |
11 bis 15 Jahre | 30.700 € |
16 bis 20 Jahre | 20.500 € |
21 bis 27 Jahre | 10.300 € |
Ehegatten | 256.000 € |