Der Erbvertrag
Was ist das? Wir erklären Ihnen das gern.
Dieser Vertrag ist eine nicht widerrufbare Festlegung, was mit der Erbsache passieren soll und wird vor dem Tod einer Person mit dem „Erben“ abgeschlossen. Der Bedachte ist an diesen Vertrag gebunden. Der Erbvertrag kann nicht mit anderen, außererbrechtlichen Belangen, wie zum Beispiel einer Grundstücksübertragung oder mit einem Ehevertrag, verknüpft werden. Für Letzteres sollte ein Ehe- und Erbvertrag abgeschlossen werden.