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Die Erbquoten bei der gesetzlichen Erbfolge

Wer erbt wie viel? Das ist per Gesetz in sogenannte Quoten festgelegt.

Je nach Sachlage können die Erben bis zu 100% erben, wenn es keine nachfolgenden Erbberechtigten gibt oder wenn keine in der vorangegangenen Erbfolge vorhanden sind. Siehe auch Abschnitt „Die Ehegatten“.

Die hier genannten Quoten basieren auf dem Pflichtteil. Beim Ehegatten kann der Anteil aus der Zugewinngemeinschaft hinzukommen.


Erben Erbquote
Ehefrau 25 % bzw. 50 % (u. U. bis 100 % möglich)
Kind / Kinder (zusammen) 25 % (u. U. bis 100 % möglich)
Die nachfolgenden Verwandten erben nur dann, wenn es keine vorrangigen Erben (Ehegatte und/oder Kinder) gibt.
Eltern, Geschwister, Neffen / Nichten, Großeltern (zusammen) 25 % (u. U. bis 100 % möglich)

Je mehr Erben es gibt, desto geringer fällt der Anteil für den Einzelnen aus.

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