Was kosten wir als Makler?
Ab 23.12.20 gelten neue gesetzliche Bestimmungen.
In aller Kürze
Hälfte der Maklerprovision
Der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung muss mindestens die Hälfte der Provision tragen.
Keine Maklerprovision
Für die Verkäufer von Grundstücken, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern, Zins- oder Miethäusern, Wohn-/Geschäftshäusern, Wohnungspaketen und Gewerbe-Objekten fällt keine Provision an. Es verbleibt bei der bisherigen Handhabung: Kostenfrei für den Verkäufer.
Textform
Jeder Maklerauftrag muss in Textform abgeschlossen werden. Das gilt für Verkäufer und Käufer gleichermaßen.