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Das Erbe ausschlagen

Manchmal ist eine Ablehnung der bessere Weg.

Wenn Ihnen etwas vererbt wird, erben Sie nicht nur die Immobilie oder das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch dessen etwa vorhandene Schulden. Oft wird angenommen, dass der Erbe lediglich bis zu Höhe des geerbten Vermögens haftet, das ist jedoch nicht so: Der Erbe haftet vollumfänglich mit seinem privaten Vermögen. Sollte die Erbschaft überschuldet sein und der Erbe möchte sie ablehnen, so hat er dazu sechs Wochen Zeit. Wenn Sie das Erbe ausschlagen tritt an Ihre Stelle der Erbe, der gemäß der Erbfolge nach Ihnen kommen würde. Auch die nachfolgenden Erben können ausschlagen. Lehnen alle Erben ab, so erbt der Staat, der jedoch nicht für die Schulden der Verstorbenen haftet und für diese auch nicht aufkommt.

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