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Grunderwerbsteuer

Tabelle Übersicht über Steuersätze in den jeweiligen Bundesländern

Bundesland Steuersatz Kaufpreis 250.000 €
Baden-Württemberg 5,0 % 12.500 €
Bayern 3,5 % 8.750 €
Berlin 6,0 % 15.000 €
Brandenburg 6,5 % 16.250 €
Bremen 5,0 % 12.500 €
Hamburg 4,5 % 11.250 €
Hessen 6,0 % 15.000 €
Mecklenburg-Vorpommern 5,0 % 12.500 €
Niedersachsen 5,0 % 12.500 €
Nordrhein-Westfalen 6,5 % 16.250 €
Rheinland-Pfalz 5,0 % 12.500 €
Saarland 6,5 % 16.250 €
Sachsen 3,5 % 8.750 €
Sachsen-Anhalt 5,0 % 12.500 €
Schleswig-Holstein 6,5 % 16.250 €
Thüringen 6,5 % 16.250 €

Die Grunderwerbsteuer wird immer dann fällig, wenn eine Immobilie erworben wird. Das kann in Form von einem Kauf oder Tausch sein, bei einer Zwangsversteigerung oder beim Erbbaurecht. Zurzeit liegt die Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 und 6,5 Prozent, je nach Bundesland. Mit diesen Tipps können Sie bei der Grunderwerbsteuer sparen:

Bewegliche Extras können rausgerechnet werden

Das Finanzamt sieht als Bemessungsgrundlage der Steuer alle Gegenstände, die untrennbar mit dem Wohneigentum verbunden sind. Bewegliche Extras, die sich ohne weiteres abmontieren lassen, werden nicht miteinbezogen. Hierunter fallen z. B. Einbauküche, Sauna, Markise oder Gartenhaus. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass diese Extras im notariellen Kaufvertrag gesondert ausgewiesen und aus dem Gesamtkaufpreis herausgerechnet werden. Jedoch sollte der Wert von Einbauküche und Co. nicht mehr als 15 Prozent des Kaufpreises betragen. Andernfalls kann es passieren, dass das Finanzamt einen Nachweis über den Preis der beweglichen Gegenstände verlangt.

Getrennte Verträge beim Hausbau

Erwerben Sie Haus und Grund aus einer Hand, sollte mindestens ein halbes Jahr „Schamfrist“ verstreichen, bevor Sie mit dem Hausbau beginnen. Zudem raten wir zwei voneinander getrennte Verträge abzuschließen, ansonsten bezieht sich die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis. Wird das Grundstück erst erworben und danach das Haus gebaut, berechnet sich die Steuer meist lediglich nur auf das Grundstück, was jedoch immer von den Umständen abhängt.

Instandhaltungsrücklage gesondert ausweisen

Beim Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung wird die Instandhaltungsrücklage vom Käufer übernommen. Hier lohnt es sich diese im Kaufvertrag gesondert auszuweisen, da dieser Posten nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt.

Allerdings sollten Sie beachten, dass die hier genannten Tipps Auswirkungen auf andere Steuern und auf die Finanzierungsmöglichkeiten haben können. Wir raten Ihnen daher sich bei einem Finanzierungsexperten oder Ihrem Steuerberater zu informieren, denn oft steckt der Teufel im Detail.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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