Was kosten wir als Makler?
Ab 23.12.20 gelten neue gesetzliche Bestimmungen.
Vom neuen Gesetz nicht betroffen
Beim Verkauf von Grundstücken, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern, Zins- oder Miethäusern, Wohn- und Geschäftshäusern sowie bei Gewerbe-Objekten und Wohnungspaketen greift das neue Gesetz nicht. Es verbleibt bei der bisherigen Regelung, d. h. der Verkäufer hat keine Provision zu bezahlen.