Wer bezahlt die Maklerprovision?
Ab 23.12.20 gelten neue gesetzliche Bestimmungen.
In aller Kürze
Die Hälfte der Maklerprovision
Der Käufer trägt nur noch die Hälfte der der Maklerprovision beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung. Die andere Hälfte bezahlt der Verkäufer.
Die gesamte Maklerprovision
Trägt der Käufer von Grundstücken, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern, Zins- oder Miethäusern, Wohn-/Geschäftshäusern, Wohnungspaketen und Gewerbe-Objekten. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Provision. Es verbleibt bei der bisherigen Handhabung: Kostenfrei für den Verkäufer.
Textform
Immobilienverkauf oder -kauf ohne Maklervertrag geht nicht mehr. Jeder Maklerauftrag muss in Textform abgeschlossen werden. Das gilt für Verkäufer und Käufer gleichermaßen.