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Fördermittel für Heizungserneuerung und Altbausanierungen.

Es kann staatliche Zuschüsse/Förderungen geben für

  • den Austausch alter Heizungen,
  • den Kauf alter Häuser,
  • die Kosten des Energieberaters.

Grundsätzlich ist es möglich verschiedene Förderprogramme zu kombinieren. Es können bis zu 70 % der Modernisierungskosten gefördert werden.

Heizungsgesetz: staatliche Zuschüsse sind möglich.

Alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer können seit Dienstag, den 27.08.2024 staatliche Förderung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen.

Mindestens 30 % Förderung sind vorgesehen, egal ob Wohn- oder Geschäftsgebäude. Bis zu 70 % Zuschuss sind möglich - abhängig von Einkommen, Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungstauschs. Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und bis zu 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen haben, ist ein Einkommens-Bonus von 30 % vorgesehen. Bisher sind rund 93.000 Zusagen erteilt worden.

Förderprogramm für den Kauf alter Häuser: Zuschüsse bis 150.000 Euro sind möglich

Fast zwei Millionen alte Wohnhäuser stehen in Deutschland leer. Auch weil es bisher oft günstiger war, neu zu bauen, statt aufwendig zu sanieren. Das soll sich mit einem neuen Förderprogramm der Bundesregierung für Familien ändern. „Jung kauft Alt“ ging Anfang September 2024 an den Start. Es richtet sich an Familien mit Kindern, die eine alte Immobilie kaufen und sich zur Sanierung verpflichten.

Zielgruppe sind Familien mit minderjährigen Kindern und niedrigen bis mittleren Einkommen. Wer ein Kind hat, darf maximal ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 90.000 Euro haben. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich diese Schwelle um 10.000 Euro. Wer schon Baukindergeld bezieht oder bereits Eigentum hat, kann nicht gefördert werden.

Die Familie muss ein Haus oder eine Wohnung kaufen und auch selbst bewohnen. Es gibt keine Förderung, wenn man ein altes Haus zu einer Ferienwohnung umbaut oder vermietet. Die Zweckbindung gilt für fünf Jahre. Außerdem muss das Haus in einem vergleichsweise schlechten energetischen Zustand sein. Im Energieausweis muss es in die schlechtesten Gruppen F, G oder H eingeordnet sein. In Deutschland trifft das laut Ministerium auf rund 45 % aller Wohngebäude zu.

Innerhalb von 54 Monaten muss man das Haus dann so sanieren, dass es mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE erreicht. Das bedeutet, dass es 30 % weniger Energie verbraucht als ein Gebäude mit den gesetzlichen Mindeststandards. Außerdem muss die Wärmeerzeugung zu mindestens 65 % auf regenerative Energien umgestellt werden - was in der Regel auch einen Heizungstausch bedeutet. So sieht die Förderung genau aus: Über die staatliche Förderbank KfW bekommt man Kredite zu besonders günstigen Konditionen. Zum Start liegt der Zinssatz bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und einer zehnjährigen Zinsbindung bei 1,51 %. Die Kredithöchstbeträge sind abhängig davon, wie viele Kinder man hat: Bei einem Kind werden maximal 100.000 Euro gefördert, bei zwei Kindern 125.000 Euro, bei drei oder mehr Kindern bis zu 150.000 Euro.

Der Energieberater und die Kosten für eine Energieberatung

Eine ausführliche Energieberatung für ein Einfamilienhaus mit einer Größe von etwa 150 Quadratmetern kostet rund 600,- bis 900,- Euro (ohne Sanierungsfahrplan und Sanierungsüberwachung). Die Förderung beträgt bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650,- Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern. Nur die Beratung durch einen zertifizierten Energieberater wird bezuschusst. Hinweis: Fördergelder für eine energetische Sanierung werden nur dann ausgezahlt, wenn Fachpersonal bei der Sanierung involviert war.

Die Kosten für die Energieberatung samt individuellem Sanierungsfahrplan betragen rund 2.000,- Euro, was von verschiedenen Stellen (z. B. BAFA) bis zu 50 % bis maximal 1.000,- Euro bezuschusst werden kann.

Nicht nur BAFA und KfW fördern die Energieberatung. Auch Bundesländer und Kommunen bieten dafür oft Fördermittel an.

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