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Trotzdem man den Bund für’s Leben geschlossen hat, kann es unter unglücklichen Umständen passieren, dass am Ende doch jeder seiner Wege geht. Die gemeinsamen Besitztümer, welche während der Ehe erworben wurden, werden von nun an durch zwei geteilt. Einfach für diejenigen, die zuvor einen Ehevertrag aufgesetzt haben. Schwieriger für jene, die sich ohne Vertrag auseinander setzen müssen, denn hier wird rein subjektiv entschieden wem was zusteht. Das kann im Streit enden – muss aber nicht. Zur Not beurteilt das Gericht bei wem die Kinder zukünftig leben, wer das Auto behalten darf oder wer in der gemeinsamen Wohnung verbleibt. Weiterlesen