
Immobilieneigentümer in Berlin können erstmal aufatmen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.04.2021 den Berliner Mietendeckel als verfassungswidrig und nichtig erklärt. Er verstoße gegen das Grundgesetz. Das Land Berlin sei nicht berechtigt die Mieten per Gesetz zu deckeln. Im Jahr 2015 hat der Bund bereits die Mietpreisbremse beschlossen und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Gesetzgebungskompetenz liegt daher allein beim Bund, für eigene Regelungen sei aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts kein Raum. Demzufolge sind die Bundesländer nur zur Gesetzgebung berechtigt, solange der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch macht.
Der Berliner Mietendeckel galt deutschlandweit als einzigartig und wurde von der rot-rot-grünen Landesregierung als zeitlich befristetes Gesetz (bis 2025) verabschiedet. Die Mieten wurden im Februar 2020 auf den Stand von Juni 2019 eingefroren. Dies betraf rund 1,5 Millionen Haushalte. Im Falle eines Mieterwechsels solle es bei der bisher veranschlagten Miete bleiben oder die Obergrenze eingehalten werden. Vermieter sind dazu verpflichtet, die Miete abzusenken sobald die Obergrenze überschritten ist. Bei Zuwiderhandlungen konnten bis zu 500.000 € Strafe drohen. Für Wohnungen, die ab dem Jahr 2014 gebaut wurden, galt der Mietendeckel nicht. Angestoßen wurde die Überprüfung des Berliner Mietendeckels durch das Bundesverfassungsgericht von 284 Bundestagsabgeordneten der FDP und der CDU.