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Werden Photovoltaikanlagen ab dem 1. Januar 2023 zur Pflicht?

Bildnachweis: I-Stock

Die Klimaerwärmung schreitet immer weiter voran. Das ist leider Fakt. Wir erleben heiße Sommer und milde Winter. Manch einer verbringt den Sommerurlaub lieber an der heimischen Nord- oder Ostsee, weil das südländische Klima bereits in Deutschland angekommen ist und man nicht mehr zwingend nach Italien oder Spanien reisen muss, um wohlige Wärme oder Sonne satt zu genießen. Was uns Menschen vielleicht freut, ist für die Umwelt ein ernstzunehmendes Problem. Eine wichtige Rolle bei der Klimaerwärmung spielt der CO2-Ausstoß. Teilt man diesen nach Sektoren auf, so hat die Energiewirtschaft den größten Anteil an CO2-Emissionen in den Deutschland. Danach folgen Industrie und Verkehr.

Wer gehört zur Energiewirtschaft?

Alle Unternehmen, die Strom oder Gas erzeugen. Insbesondere Strom wird in Deutschland noch zu einem Großteil über Kohle (36 %, Stand 2018) erzeugt. Erneuerbare Energien sind jedoch stark im Kommen. Dazu zählen Windkraft, Photovoltaik, Biomasse und Wasserkraft. Diese erzielen keinen CO2-Ausstoß und sind demzufolge gut für die Umwelt. Die Energiewende hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, die herkömmliche Energiegewinnung durch Kohle, Atom oder Erdgas durch erneuerbare Energien auszutauschen. Dies läuft aufgrund politischer Differenzen etwas schleppend, sodass ein kompletter Austausch erst im Jahre 2050 vollzogen sein wird.

Photovoltaik auf Neu- und Umbauten

Umso erfreulicher ist es (zu mindestens für die Umwelt), dass ab dem 1. Januar 2023 Photovoltaikanlagen auf Hausdächern zur Pflicht werden könnten. Einen ersten Gesetzes-Entwurf bekam der Berliner Senat am 8. Dezember 2020. Das sogenannte Solargesetz Berlin besagt, dass alle neuen Immobilien, die nach dem 31. Dezember 2022 errichtet werden und wesentliche Umbauten des Daches, die ebenfalls nach dem 31. Dezember erfolgen, der Solarpflicht unterliegen. Letztere beziehen sich auf den Dachausbau, die Dachaufstockung und die grundständige Dachsanierung. Es gilt, dass Eigentümer von privaten Immobilien, beispielsweise Eigenheimen, mit einer Nutzungsfläche von mehr als 50 m2 gewährleisten müssen, dass Photovoltaikanlagen auf dem Dach installiert und betrieben werden.

Ulrike Thomalla | TOP-Immobilien
Ulrike Thomalla

Über die Autorin

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