Verkäufer ist verpflichtet, über abweichende Mieteinnahmen aufzuklären

Geben die vorvertraglich, z. B. in einem Exposé von ImmobilienSout24 mitgeteilten, erwarteten Einnahmen aus der Vermietung einer Immobilie, der Entscheidung zu kaufen, offensichtlich den Ausschlag, so muss der Verkäufer unbedingt darüber informieren, wenn die tatsächliche Ertragssituation von den mitgeteilten Werten abweicht.