Gewohnt wird immer. Es gibt zwar noch kein verfassungsmäßiges Grundrecht auf Versorgung mit Wohnungen. Aber Interessenten dafür sind naturgemäß immer vorhanden. Ein Ausbau der Reserven im Dachgeschoss Ihrer Immobilie zu Wohnraum ist besonders in den Ballungsräumen also lohnenswert, natürlich auch zur Erweiterung des eigenen Lebensraumes.
Erfolg verspricht es, wichtige baurechtliche Regeln von Beginn an zu beachten. Je nach gültiger Landesbauordnung kann sogar eine Genehmigungspflicht bestehen. Zum Beispiel könnte neuer Wohnraum den Nachweis dazugehöriger Stellplätze für PKW erfordern. Steht der nicht zur Verfügung, ist eventuell eine Ausgleichsabgabe einzuplanen. Auch die lichte Höhe der neuen zum Aufenthalt bestimmten Räume ist mit der Baubehörde abzustimmen. Übliche Raumhöhen sind in der Regel 2,40 Meter, mindestens aber 2,20 Meter. Bei jeder größeren Sanierungs- und Ausbaumaßnahme greift unabdingbar auch die Dämmung des Daches, um ein ausgeglichenes Raumklima im Sommer und Winter zu gewährleisten und natürlich um die Heizkosten zu minimieren.