Woran Sie ein gutes Pflegeheim erkennen
Seit dem 01.11.2019 sind neue Qualitätsrichtlinien für Altenheime in Kraft getreten. Zuvor wurde jedes Seniorenheim nach einem Notensystem bewertet. Dieses wurde jedoch aufgrund seiner geringen Aussagekraft über den tatsächlichen Zustand in den Heimen kritisiert und daraufhin erweitert. Das neue Bewertungssystem basiert auf drei Säulen: die strukturellen Einrichtungsinformationen, die Ergebnisindikatoren und die externe Qualitätsprüfung. Im Folgenden gehen wir näher auf die einzelnen Punkte ein.
Die strukturellen Einrichtungsinformationen
Diese Begrifflichkeit klingt erstmal sehr abstrakt, ist jedoch nichts anderes als eine Auflistung diverser Kriterien, welche vom Pflegeheim selbst erstellt wurden. Diese können sein:
- allgemeine Informationen zum Seniorenheim
- Ausstattungsmerkmale
- Kernkompetenzen des Heims bezüglich der Versorgung
- Gelegenheiten zur Begegnung im Pflegeheim
- Projekte für Gruppen
- kirchliche Angebote
- Einbindung von Verwandten
- Qualifizierung des Personals
- Zusammenarbeit, z. B. mit Seniorenclubs oder Kitas
- Pflegeplan für den letzten Lebensabschnitt
Die Ergebnisindikatoren
Die Ergebnisindikatoren sind Kennziffern, welche die Qualität des Pflegeheims widerspiegeln. Jedes Heim übermittelt die Indikatoren zweimal jährlich an eine zentrale Datenauswertungsstelle (DAS). Diese wiederum vergleicht die überlieferten Kennzahlen mit anderen Seniorenheimen deutschlandweit und gibt die Ergebnisse an die jeweilige Pflegeeinrichtung zurück. So weiß die Einrichtung an welcher Stelle Defizite herrschen und andererseits in welchen Bereichen sie besonders gut abschneidet.
Was genau sind Ergebnisindikatoren?
Es werden 10 Ergebnisindikatoren in drei Qualitätsbereichen für die gesamten Heimbewohner erhoben. Diese drei Bereiche sind:
- Erhalt und Förderung der motorischen Fähigkeiten
- Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Belastungen
- Unterstützung bei individuellen Bedarfslagen (z. B. Wie gut haben sich die Bewohner im Pflegeheim eingelebt?)
Die externe Qualitätsprüfung
Diese Prüfung wird nach wie vor vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) bzw. vom PKV (Verband der privaten Krankenversicherung) durchgeführt. Mittels einer Stichprobe werden neun Bewohner (deren Einwilligung vorausgesetzt) anhand diverser Qualitätsaspekte wie zum Beispiel Unterstützung beim Essen und Trinken, bei der Körperpflege, bei der Medikamenteneinnahme usw. überprüft. Insgesamt fließen 20 Qualitätsaspekte in das Endergebnis des neuen Benotungssystems mit ein. Ein Qualitätsverlust entsteht dann, wenn für den Bewohner eine Gefährdung der Gesundheit vorliegt. Zudem überprüft der MDK bzw. PKV die von der Pflegeeinrichtung erhobenen Ergebnisindikatoren auf Richtigkeit.