Der Kaufvertrag
Natürlich muss ein solcher Vertrag notariell abgeschlossen werden. Sämtliche Bedingungen müssen detailliert aufgeführt sein und ein Wohnrecht oder Nießbrauch sollte unbedingt grundbuchlich abgesichert werden. Ein Mietvertrag reicht u. E. nicht aus und wäre für Sie höchst risikobehaftet.
Es muss im Vertrag festgehalten sein, wie zukünftige Kosten für Instandhaltung und Renovierung gehandhabt werden. Auch wer die Nebenkosten, z. B. Versicherungen, Grundsteuer etc. trägt, muss geklärt sein. Die Verbrauchskosten bezahlt auch zukünftig üblicherweise der Verkäufer, der sein Haus ja auch weiterhin nutzt.
Alles, was Sie nicht regeln, kann später möglicherweise für unnötigen Ärger sorgen, der Ihnen u. U. das Leben ein wenig unruhig gestalten kann. Daher sollte im Vorfeld alles gründlich bedacht und ausführlich besprochen werden. Eile und Hast sind selten gute Ratgeber. Wir unterstützen Sie sehr gern, denn wir haben Erfahrung mit solchen Fällen.