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Wohngebäudeversicherung bei Eigentumswechsel

Bildnachweis: iStock (Bilder sind nur im redaktionellen Zusammenhang mit TOP-Immobilien GmbH verwendbar.)
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Bei einem Erwerb einer Immobilie übernimmt der Käufer nicht nur das Miethaus oder das Eigenheim an sich, sondern auch die Wohngebäudeversicherung. Das macht Sinn, um den wichtigen Versicherungsschutz während der Übergangsphase nicht zu unterbrechen. Rechte und Pflichten gehen somit auf den Immobilienkäufer über, jedoch haften beide Parteien für die Prämie der laufenden Versicherungsperiode als Gesamtschuldner.

Natürlich sollte der Verkauf der Immobilie dem Versicherer sofort mitgeteilt werden. Denn angenommen, nach einem Monat entsteht ein Schaden an Ihrer Immobilie und die Versicherung weiß nicht über einen Eigentümerwechsel Bescheid, dann ist diese nicht dazu verpflichtet in Leistung zu gehen.

Kündigungsfristen und Co.

Innerhalb eines Monats ist der Versicherer zudem berechtigt das Versicherungsverhältnis mit dem Käufer zu kündigen. „Auch dem Erwerber steht ein Kündigungsrecht zu.“, verweist Siegmar Paulick, Finanz- und Versicherungsmakler von VPlan G. „Entweder zum Ablauf der Versicherungsperiode oder mit Sonderkündigungsrecht nach Eintragung ins Grundbuch mit einer Frist von einem Monat (nicht durch notariellen Kaufvertrag oder Auflassungsvormerkung).“

Was genau wird versichert?

Die Wohngebäudeversicherung besteht aus drei Versicherungen, die auch einzeln oder in beliebiger Kombination abgeschlossen werden können: Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung. Das heißt, sie schützt nicht nur vor Brandschäden (z. B. auch Explosion, Blitzschlag), sondern deckt auch Wasserschäden (z. B. Rohrbruch, Frost) und Unwetterschäden (z. B. Sturm, Hagel) gleich mit ab. Versichert wird das Wohngebäude ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen und das Gebäudezubehör, wie zum Beispiel Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen sowie Terrassen.

Vergleichen lohnt sich.

Wie bei Stromtarifen, lohnt sich ein Vergleich auch bei Wohngebäudeversicherungen. Hier kann ordentlich gespart werden. „Nicht nur, dass es bei den Prämien Unterschiede von mehreren Hundert Euro geben kann, ist es oftmals für den Laien geradezu unmöglich die einzelnen Tarifmerkmale zu vergleichen.“, gibt unser Kooperationspartner Siegmar Paulick als unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler zu bedenken. Da es um die Absicherung einer Ihrer größten Investitionen geht, empfehlen wir Ihnen den Fachmann zu kontaktieren.

Weitere Informationen und Angebote erhalten Sie von unserem Kooperationspartner VPlan G, Inhaber Siegmar Paulick, Finanz- und Versicherungsmakler. Gerne stellen wir den Kontakt her. Einfach uns anrufen oder eine E-Mail an mail@Top-Immobilien.de senden.

Ulrike Thomalla | TOP-Immobilien
Ulrike Thomalla

Über die Autorin

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