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Raucher zieht Ärger auf sich.

(Bilder sind nur im redaktionellen Zusammenhang mit TOP-Immobilien GmbH verwendbar.)
Bildnachweis: Thinkstock

Rauchen ist heutzutage in der Gesellschaft unerwünscht. In Restaurants und Cafés darf schon lange nicht mehr geraucht werden. In Büros wird die Zigarette längst nicht mehr akzeptiert und so kann die Liste fast endlos fortgesetzt werden.

Auch in der Zigarettenwerbung haben sich durch staatliche Verordnungen Veränderungen ergeben. Im TV und im Printbereich darf nicht mehr für Tabak geworben werden. Gleiches gilt für Sponsoring. Ausschließlich Kinowerbung ist noch erlaubt. Werbedrucke auf Aschenbechern und Feuerzeugen liegen ebenfalls noch im Bereich des Machbaren. Hinzu kommt, dass Tabak immer teuerer wird. Die Tabaksteuer wurde in den letzten Jahren um einiges erhöht. So ist laut dem deutschen Zigarettenverband der Preis von einer Schachtel (19 Stück) von 3,00 Euro auf 5,40 Euro (2002 – 2014) gestiegen. Außerdem ist in Diskotheken, Bars und Kneipen das Rauchen eingeschränkt bzw. gänzlich verboten.

Ja, Raucher haben es nicht einfach.

Seitdem heraus gefunden wurde, dass das Inhalieren von Tabak krebserregend ist, hat man härtere Seiten aufgezogen, um dem Glimmstängel endgültig den Garaus zu machen. Denn nichts ist wertvoller als die eigene Gesundheit. Das wissen sicherlich auch die Raucher unter uns. Aber manchmal ist die Sucht stärker als der Wille aufzuhören. Also wo noch „ungestört“ sich eine Zigarette anzünden? Eigentlich nur noch in den eigenen vier Wänden. Das dachte sich auch ein 74-jähriger Mann, der mit seiner Frau seit Jahrzehnten in einer Mietwohnung wohnte. Er ist Kettenraucher, was bis dato kein Problem darstellte, weil die Wohnung immer gut gelüftet wurde. Als seine Frau starb, sah die Sache allerdings etwas anders aus. Die Fenster blieben geschlossen, sodass der Rauch ins Treppenhaus zog – sehr zum Ärgernis der anderen Mieter. Diese beschwerten sich beim Vermieter, worauf der starke Raucher ermahnt wurde, da der Rauch für die anderen Bewohner des Hauses gesundheitsschädlich sei. Sein Verhalten änderte sich leider nicht. Daraufhin flatterte ihm eine Kündigung ins Haus. Das wollte der 74-jährige nicht einfach so hinnehmen und klagte.

Alles löst sich in Rauch auf…

… jedoch nicht die Kündigung des Vermieters. Denn der Richter hielt diese für legitim. Rauchen in der Wohnung sei grundsätzlich gestattet, sollten jedoch Schäden entstehen, die mit Schönheitsreparaturen nicht mehr zu retten sind, ist eine Kündigung gerechtfertigt. In unserem Fall, zog der Rauch ins Treppenhaus und wurde als Belästigung für die Nase sowie als Gefährdung für die Gesundheit angesehen. Da der Anwalt des 74-Jährigen diese Tatsachen nicht bestritt, bekam der Vermieter Recht. Zudem muss ein Vermieter nicht dulden, dass Zigarettenrauch aus der Wohnung ins Treppenhaus zieht. Zumal ja auch rauchen im Treppenaufgang verboten ist. Also lieber mal eine Zigarette weniger anzünden. Da freut sich die Gesundheit und die Nachbarn gleich mit.

Ulrike Thomalla | TOP-Immobilien
Ulrike Thomalla

Über die Autorin

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