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Neues Gesetz für sporadische Mieter

Bildnachweis: thinkstock (Bilder sind nur im redaktionellen Zusammenhang mit TOP-Immobilien GmbH verwendbar.)
Bildnachweis: thinkstock

Es hat sich wieder etwas getan auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Immer noch ist der Wohnraum knapp und die Anzahl der Zuziehenden wird auch nicht gerade weniger. Ganz klar, Berlin hat in den letzten Jahren einen „Beliebtheitsboom“ erlebt. Touristen, Einwanderer und Einheimische wollen in die Metropole, in der sich so gut wie jeder auf seine eigene  Art und Weise verwirklichen kann. Für Künstler und Freidenker ein Traum, für Touristen ein Stück lebendige Geschichte und für junge Leute eine Stadt, in der es so gut wie unmöglich ist, sich zu langweilen.

Doch die Attraktivität hat ihren Preis. Wohnungen gibt es nicht wie Sand am Meer und die Mieten steigen immer noch – kein Ende ist in Sicht. Um diesem Problem entgegen zu wirken, hat der Berliner Senat vor etwa zwei Wochen ein Gesetz entlassen, welches am 01. Januar 2014 in Kraft tritt. Dieses besagt, dass Appartements spätestens in zwei Jahren nicht mehr zeitweilig an Touristen vermietet werden dürfen. Außerdem ist es nicht gestattet Wohnungen für gewerbliche Zwecke zu nutzen, wie beispielsweise als Büroraum oder Studio (Kosmetik, Massage). Demzufolge haben Vermieter zwei Jahre lang Zeit einen neuen (langfristigen) Bewohner zu suchen.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Sonderfälle bilden allerdings Arztpraxen und Kindertagesstätten. Hier steht die Arbeitsplatzerhaltung im Vordergrund. Sollte der Mietvertrag allerdings auslaufen, ist die Wohnung zukünftig privat zu nutzen. Studenten und Praktikanten sind von dem neuen Gesetz ebenfalls ausgeschlossen. Vermieter von Ferienwohnungen hingegen, müssen sich vom Bezirksamt eine Genehmigung holen. Bei Verstoß können Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro drohen.

Kritik wird laut

Einige haben sich ein Geschäftsmodell mit der Vermietung von Ferienwohnungen aufgebaut. Diese Leute bekommen nun ein Problem, ihr Arbeitsplatz bzw. ihre Existenz fällt anhand des neuen Gesetzes weg. Die Industrie- und Handelskammer sowie der Berliner Landesverband freier Immobilien und Wohnungsunternehmen (BFW) geben zu bedenken, dass nur ein geringer Anteil des Wohnraumes frei werden würde. Um genau zu sein: 0,7 Prozent von 1,9 Millionen Wohnungen in der Bundeshauptstadt. Da stellt sich die Frage, ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt und man nicht lieber über andere Maßnahmen nachdenken sollte.

Ulrike Thomalla | TOP-Immobilien
Ulrike Thomalla

Über die Autorin

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