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Darf der Mieter beim Bodenbelag mitbestimmen?

Bildnachweis: I-Stock

Die Geschmäcker sind verschieden. Manch einer liebt es unter seinen Füßen etwas flauschig Weiches zu verspüren. Andere hingegen bevorzugen hygienisches Laminat oder Parkett. Wie ist das eigentlich, wenn beispielsweise der Teppich in die Jahre gekommen ist und der Vermieter stattdessen Laminat verlegen möchte? Hat der Mieter ein Mitspracherecht oder muss er die Entscheidung des Vermieters akzeptieren?

Eine kleine Geschichte hierzu…

Der Teppichboden einer Mieterin hatte mittlerweile stolze 17 Jahre auf dem Buckel. Deshalb bat Sie die Vermieterin um einen Austausch des Bodenbelags. Diese war einverstanden, wollte jedoch Laminat verlegen lassen, weil es hygienischer und pflegleichter als der Teppich sei.

Das passte der Mieterin gar nicht, schließlich wollte sie doch nur einen anderen Teppich und keinen völlig neuen Bodenbelag. Außerdem beklage sich die Nachbarin über ihren „schweren Gang“, welcher durch einen Laminatfußboden noch lauter zu hören sei als ohnehin schon. Die Vermieterin entgegnete, dass im Mietvertrag der Bodenbelag nicht explizit erwähnt sei und somit keine Teppichpflicht bestehe. Leider konnten sich beide Parteien nicht einigen und so landete der Fall vor Gericht.

Der Teppich darf bleiben

Das Landgericht (LG) Stuttgart kam zu dem Entschluss, dass die Vermieterin nicht gegen den Willen der Mieterin den Teppichboden durch Laminat austauschen dürfe. Die Vermieterin sei dazu verpflichtet die Wohnung vertragsgemäß zu übergeben und diese dann letzten Endes auch so zu erhalten (§ 535 I 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Die Wohnung dürfe nicht im Wesentlichen verändert werden, denn das käme einer Modernisierung nach § 555b BGB gleich.

Im Klartext heißt das: Ist die Zeit gekommen, den Alten gegen einen neuen Teppich auszutauschen, muss dieser in „Farbe, Art und Güte“ dem alten Bodenbelag gerecht werden. Das Verlegen von Laminat würde nicht dem vertragsgemäßen Zustand der Wohnung bei Einzug der Mieterin entsprechen. Auch würde sich das Wohngefühl verändern – von einem flauschigen, warmen Teppich zu einem harten, kalten Laminat. Des Weiteren spielt der Nachbarschaftsfrieden eine Rolle, der durch das besagte Laminat und den daraus resultierenden Trittschall nicht mehr gewahrt werden könne.

Laminat sei zwar pflegeleichter und hygienischer als ein Teppich, jedoch dürfe die Vermieterin nicht nach eigenem Ermessen handeln. Zumal nicht sie den Boden regelmäßig reinigt, sondern die Mieterin. Daneben schätze das Gericht die Haltbarkeit von Laminat und Teppichboden in etwa gleich lang ein, sodass keine Mehrkosten auf die Vermieterin zukommen würden.

Ulrike Thomalla | TOP-Immobilien
Ulrike Thomalla

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