Besucher erlaubt
Der Tisch ist mit Kaffee und Kuchen gedeckt. Die Wohnung wurde noch schnell geputzt, die Kissen auf der Couch zurechtgerückt und nun ist es soweit: Es klingelt an der Tür und die Freunde sind endlich da. Lautes Gelächter schallt durch den Flur, Küsschen werden ausgetauscht und ein frischer Blumenstrauß übergeben, der den Kaffeetisch zieren darf.
Wohnen im Alter- wie und mit wem?
Haben Sie auch bereits darüber nachgedacht, wie Sie wohl im Alter wohnen werden? Fast die Hälfte der Deutschen tut das nämlich, wie repräsentative Umfragen ergeben haben. Die meisten Befragten (rund 60%) wünschen sich, den Lebensabend in der eigenen Immobilie verbringen zu dürfen.
Unfallverhütung im Badezimmer
Immer wieder haben insbesondere Senioren Unfälle im eigenen Badezimmer. Die Hauptursachen hierfür sind zu wenig Bewegungsfreiheit für Menschen mit Gehhilfe und eine ungeeignete Ausstattung. Um einem Verunglücken vorzubeugen, sollte als erste Maßnahme ausreichend Raum geschaffen werden. Als Faustregel gilt: vor den Sanitärobjekten ist jeweils eine Fläche von ca. 1,5 m x 1,5 m zu schaffen. […]
Wohnungsmietvertrag
Grundsätzlich können Vermieter dem Mieter nur kündigen, wenn dieser seinen Mietvertrag nicht erfüllt. Der Mieter jedoch hat das Recht, den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.